Forschungsstelle für Menschenrechte e.V.
 
Eine der an der Sonderkommission „Bosporus“ beteiligten Staatsanwaltschaften, die für Nürnberg-Fürth zuständige Behörde, ermittelt gegen einen 19-Jährigen wegen des Verdachts auf versuchten Totschlag. Dieselbe Staatsanwaltschaft, die jahrelang – dem SoKo-Namen entsprechend – nach potenziellen Tätern im Umfeld der Opfer der Neonazi-Anschläge, aber bloß nicht im rechtsextremen Milieu suchte. Somit fielen dem jahrelangen Morden des NSU mindestens zehn Menschen zum Opfer. Unter den Opfern waren neun Klein-Unternehmer ausländischer Herkunft und eine Polizeibeamtin. Die selbe Staatsanwaltschaft also, die beim Neonazi Peter R., der sein bereits bewußtloses Opfer Berzan B. weiter mit Tritten gegen den Kopf angegriffen hatte, keine Merkmale des Mordversuchs (war das etwa nicht heimtückisch und grausam!?), sondern nur des versuchten Totschlags zu erkennen glaubte, ermittelt nun gegen einen Heranwachsenden, der diese Umstände öffentlich kritisierte und für seine Meinung auf die Straße ging. Wie unten gezeigt wird, steht der gleiche Vorwurf „versuchter Totschlag“, gegen Deniz K. wegen eines, durch die vorhandenen Fotos nicht nachweisbaren, vermeintlichen Angriffs mit einer Fahnenstange auf gut gepanzerte Polizisten im Raum. Es handelt sich offenbar um eine, in den deutschen Behörden bedauerlicher Weise des öfteren anzutreffende Ungleichbehandlung, je nachdem, ob der vermeintliche Täter deutscher oder ausländischer Abstammung ist.




Wenn Deniz K. Gewalt gegenüber Angehörigen der Staatsgewalt vorgeworfen wird, muß auch der Zusammenhang gesehen werden. Am 31.03.2012 fand in Nürnberg eine Demonstration gegen das fahrlässige Zusammenwirken von Staatsorganen, wie dem Bundesamt für Verfassungsschutz, mit Neonazi-Gruppen wie dem NSU statt. Im Vorfeld wurde die Route der Demonstration – wie sonst nur bei hohem Staatsbesuch üblich – von der Innenstadt ferngehalten, und die Polizei setzte das mit äußerster Härte gegen Teilnehmer durch, die vom vorgeschriebenen Weg abweichen wollten. Presseorgane und Angehörige des Nürnberger Stadtrats wurden in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt und z. T. massiv durch Polizeieinsatzkräfte beleidigt. Hier wandten Polizeibeamte ihre Schlagstöcke, entgegen der Dienstvorschrift, u. a. gegen den Kopf an, ohne dass diesbezüglich bislang Ermittlungen bekannt geworden wären, während der behauptete Angriff des Demonstranten auch nach Polizeiangaben auf zwei Beamte mit voller Panzerung ausgeübt worden sein soll. Dies geschah angeblich mit einer zugespitzten Fahnenstange, die weder durch Fotos dokumentiert, noch gar aufgefunden worden ist. Für einen Haftbefehl also eine sehr dürftige Beweislage.




In einer „ersten Bilanz“, der keine zweite gefolgt war, hatte die Polizei noch von vier leicht verletzten Polizeibeamten gesprochen und auch auf Nachfrage erklärte die Pressestelle der Polizei, dass „es keine weiteren besonderen Vorkommnisse“ gegeben hätte. Doch plötzlich – drei Wochen später – wurde Deniz K. auf einer Demonstration in Ludwigshafen wegen der angeblichen Vorkommnisse in Nürnberg festgenommen. Selbst die Staatsanwaltsschaft gab in ihrer Pressemitteilung zu, dass die Beamten bei Deniz´ angeblichem Angriff nicht verletzt wurden.

Selbst wenn sich ein Angriff des Demonstranten auf Polizeibeamte erweisen sollte, so erscheint der Vorwurf des bedingten Tötungsvorsatzes willkürlich konstruiert und völlig überzogen.




In der „Stadt der Menschenrechte“ wird ein 19-jähriger Heranwachsender, der in den meisten Fällen noch unter das Jugendstrafrecht fiele, in U-Haft genommen. Wir wollen hoffen, dies geschieht nicht auch wegen seiner türkisch-kurdischen Herkunft. Deniz K. verliert dadurch seinen Nebenjob und läuft Gefahr, nun auch ein Praktikum am 07.05.2012 nicht antreten zu können, welches Voraussetzung für seine Lehrstelle ist. Der DDR-Forscher und Vorstandsmitglied der Forschungsstelle für Menschenrechte e.V. Prof. Dr. Harald Wilde dazu: „Dies erinnert fatal an so genannte „Zersetzungsmaßnahmen“ der DDR-Staatssicherheit. Junge Menschen wurden aus ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung gerissen und leiden z. T. noch heute darunter.“




Es ist unwahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft Deniz gezielt auswählte, denn sein Fall ist gerade kein Einzelfall, was umso besorgniserregender ist. So erwies sich ein im Juni 2010 in Berlin geworfener vermeintlicher Sprengsatz als Feuerwerkskörper, das angebliche Beinahe-Überfahren eines Polizisten durch einen Greenpeace-Fahrer im Wendland im November 2011 als gänzlich erfunden, ebenso die Gefahr für Leib und Leben eines enttarnten Zivilbeamten bei einer Demonstration in Stuttgart im Juni 2011 als durch Videos eindeutig widerlegt. Hierbei geht es nicht nur gegen Angehörige der Arbeiterklasse wie Deniz sondern auch Pfarrer sind vor der Verfolgung durch die Staatsgewalt nicht sicher. Wie z. B. der evangelische Jugendpfarrer Lothar König aus Thüringen wegen eines Blockadeaufrufs gegen Nazis im Februar 2011 oder sein katholischer

Amtskollege Ulrich Boom in Unterfranken, der Nazireden durch Glockengeläut im August 2008 übertönte. Und zuweilen kommt es eben auch zu Fällen willkürlicher U-Haft, wie bei dem Berliner Universitätsdozenten Andrej H. im Juli 2007, der wegen „sprachlicher Ähnlichkeit“ seiner wissenschaftlichen Arbeiten mit angeblichen Bekennerbriefen „autonomer“ Gewalttäter sogar monatelang eingesperrt war.




Es herrscht also ein Klima, in dem Teile der Staatsgewalt, wie die Ämter für Verfassungsschutz, ihre Bürger nicht vor Neonazis schützen kann, was die betreffenden Staatsdiener der Inkompetenz überführen würde, oder dies nicht will, was nur zu der Annahme führen kann, dass die betroffenen Organe kriminell handeln. Ein Klima, in dem Bürgerrechte gewohnheitsmäßig bei hohem Staatsbesuch oder Atomtransporten tagelang außer Kraft gesetzt werden und zuweilen, so erscheint es dem aussenstehenden Beobachter, auch weit über das Ereignis hinaus wie im Fall Deniz K.




Die Forschungsstelle für Menschenrechte e.V. fordert daher

- als Sofortmaßnahme die von Amts wegen eigentlich selbstverständlichen Ermittlungen gegen mögliche Straftäter innerhalb der Polizei, wie auch gegen die Vorgesetzten und politisch Verantwortlichen,

- mittelfristig die Wiederherstellung der Trennung von Polizei und Geheimdiensten wie dem Verfassungsschutz und bei sich erweisender Ineffizienz oder gar Kriminalität dessen Auflösung,

- im Fall Deniz K. die sofortige Aufhebung des Haftbefehls gegen einen sozial integrierten, in stabilen Familienverhältnissen lebenden (keine Fluchtgefahr), in Ludwigshafen ja keineswegs durch irgendwelche Straftaten aufgefallenen (keine vermeintliche Wiederholungsgefahr) und unserer Kenntniss nach nicht vorbestraften jungen Mitbürger, bei dem auch keine Anzeichen für eine Verdunkelungsgefahr gegeben sind,

- hilfsweise zumindest die Freilassung aufgrund einer Haftverschonung o. ä. Maßnahmen.




Die Forschungsstelle für Menschenrechte e.V. fordert die erst Anfang März 2012 neu eingerichtete Dienststelle „Amtsdelikte“ auf, unverzüglich und konsequent alle am 31.03.2012 in Nürnbeg möglicherweise durch Polizeibeamte begangenen Straftaten etc. aufzuklären und zu verfolgen.

Gerade die kurzfristigen Maßnahmen betreffend der Freilassung von Deniz K. können wegen der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft sehr schnell realisiert werden, wozu wir die Verantwortlichen in der bayerischen Staatsregierung nachdrücklich auffordern.




Nürnberg, den 05. Mai 2012

Der geschäftsführende Vorstand der Forschungsstelle für Menschenrechte e.V.,




Ramon Kleebach, 1. Vorsitzender




Prof. Dr. Harald Wilde, 2. Vorsitzender







die Chefredaktion des „Human Rights Observer“




Florian Wilde, Chefredakteur

 
Der Vorstand der Forschungsstelle für Menschenrechte e.V. und die Redaktion des Human Rights Observer ziehen zum diesjährigen Castortransport folgende vorläufige Bilanz.

Es kam wiederholt zu Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und der Berufsausübung von Journalisten, Rettungskräften und Rechtsanwälten, sowie Übergriffen auf diese, durch Polizeikräfte. Dies ist für einen Rechtsstaat nicht tragbar. Daher fordert die Forschungsstelle für Menschenrechte e.V. die politischen und polizeilichen Verantwortlich auf, die ihnen vorgeworfenen Vorgänge unverzüglich und lückenlos aufzuklären und auf allen Ebenen Konsequenzen zu ziehen.

Auch das häufig unverhältnismässige Vorgehen der Polizeikräfte gegen Demonstranten und unbeteiligte Personen an einigen Stellen wird kritisiert.

Nach vorläufigen Informationen der Demosanitäter wurden dieses Jahr 416 Demonstranten verletzt, davon acht schwer. Diese Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr rückläufig; damals wurden alleine am Sonntag während des Schotterns ca. 1000 Personen verletzt. Dies ist in erster Linie auf andere angewandte Einsatzmittel der Polizei und nicht auf ein generell besonneneres Vorgehen zurück zuführen. So wurden dieses Mal keine großflächigen Angriffe mit Reizstoffgranaten vorgenommen. Dafür setzte die Polizei im Vergleich sehr schnell und oft auch leichtfertig Wasserwerfer ein. Nach Berichten verschiedener anwesender Augenzeugen wurden dem Wasser wiederholt Reizstoffe beigemengt. Die Polizei bestreitet dies und erklärt, dass in Niedersachsen generell keine Reizstoffe im Wasser von Wasserwerfern verwendet werden würden.

Auf Seiten der Polizei kam es offiziell zu 73 Verletzten durch Fremdeinwirkung (gesamt 133); mindestens 10 Polizeibeamte wurden durch Demosanitäter behandelt. Im letzten Jahr waren es 78 Verletzte durch Fremdeinwirkung (gesamt 131), wobei damals die Dunkelziffer erheblich höher gelegen haben dürfte, da zahlreiche Polizeikräfte durch eigene Reizstoffe betroffen worden waren.

Diese Zahlen sind insgesamt nur ein einem geringen Maß rückläufig.

Neben den anderen hier nicht genannten von zahlreichen Organisationen kritisierten Ereignissen soll hier im einzelnen auf folgende Vorkommnisse eingegangen werden:

Am 24.11.2011 wurde in Metzingen einem akkreditierten Redaktionsmitarbeiter des  Human Rights Observer von Kräften der Bundespolizei während der Dokumentation eines Gerangels mit Demonstranten ein Blitzgerät von der Kamera geschlagen und zerstört. Auch andere Redaktionsmitarbeiter, sowie Vertreter anderer Medien wurden verbal und körperlich von der Polizei bedrängt, geschubst und beleidigt. Später waren zudem mehrere Medienvertreter, Rettungskräfte und Unbeteiligte von Reizstoff- und Wasserwerfereinsätzen betroffen.

Am 26.11.2011 wurde zwischen Grünhagen und Leitstade ein Mitglied der Redaktion des Human Rights Observer auf sehr kurze Distanz von einem Wasserwerfer der Hamburger Polizei gezielt beschossen. Obwohl der betroffene Journalist sichtbar seine Akkreditierung trug und als Medienvertreter zu erkennen war. In unmittelbarer Nähe hielten sich ausschließlich weitere  Journalisten und Rettungskräfte auf. Hier ist es nur dem Zufall zu verdanken, dass der Journalist nicht ernsthafter verletzt wurde und das Kameraequipment dennoch einsatzfähig blieb. Auch diesen Vorfall werten wir als Versuch der Polizei, technisches Equipment zu zerstören und auf die Gesundheit des Journalisten einzuwirken, um eine weitere Berichterstattung zu verhindern bzw. zu erschweren.

Am 28.11.2011 wurde in Klein Gusborn von der Polizei ein "Sichtschutz" bei einer Greenpeace-Blockade errichtet. Hierdurch wurde aus einigen Richtungen die Sicht auf das Geschehen und die Arbeit der Polizeikräfte komplett verhindert.

Besonders in einer solchen ruhigen polizeilichen Einsatzlage ist eine solche Massnahme nicht angebracht und schafft auf allen Seiten nur weitere Unsicherheit durch die mangelnde Transparenz der Massnahme.

Uns sind zahlreiche weitere Vorfälle bekannt (die z.T. auch schon in anderen Medien publiziert wurden), in den Pressevertreter teilweise auch mit massiver körperlicher Gewalt angegangen wurden oder sie sich trotz Presseausweis bzw. Akkreditierung nicht frei bewegen konnten.

So berichteten auch der TAZ-Redakteur Martin Kaul, der Fotograf Timo Vogt, der ARD-/NDR-Mitarbeiter Jan Starkebaum und der Fotograf Philip Jeske im Magazin ZAPP über solche Vorfälle.

Auch das versuchte oder vollendete Zerstören von Kameraausrüstung, Beschlagnahmen von Schutzausrüstung oder das erzwungene Löschen von Bildern von Journalisten stellt einen eklatanten Eingriff in die Pressefreiheit dar und ist nicht tragbar.

So ist der Fall des Fotografen von "the gorleben project" Nils Tränkler besonders gravierend. Während er am 24.11.2011 in Metzingen dokumentierte, wie Polizeikräfte einen Kameramann bei der Arbeit behinderten, trat eine Polizeibeamtin an ihn heran und forderte ihn auf, seine gerade angefertigten Bilder zu löschen. Die Begründung war, dass es verboten wäre, Portraitaufnahmen von Polizeibeamten zu machen.

Als der Journalist dem verbal etwas entgegnete, wurde er rabiat zur Seite gezogen. Er und ein weiterer Fotograf wurden nach Informationen des "gorleben project", dann letzten Endes tatsächlich gezwungen, ihre Aufnahmen zu löschen. Zudem nahm die Polizei die Daten der Fotografen auf.

Auch die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Journalisten Union Cornelia Haß äusserte sich in einer Pressemitteilung dazu: „Mit diesem Vorgehen gefährdet die Polizei nicht nur die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen, sondern greift in die Pressefreiheit ein. Das ist nicht hinnehmbar." Weiter rät sie betroffenen Medienvertretern, dass sich diese "dagegen juristisch zur Wehr setzen“ sollten. Dieser Aufruf wird durch die Forschungsstelle für Menschenrechte e.V. und die Redaktion des Human Rights Observer ebenfalls unterstützt.

Die Polizei erklärte dem NDR gegenüber dazu, dass die Beamtin den Fotografen lediglich gebeten hätte, ein einzelnes Bild zu löschen. Diese Darstellung wird von dem betroffenen Fotografen weiterhin bestritten.

Die Forschungsstelle für Menschenrechte e.V. sieht hierin einen extrem gravierenden Eingriff in die Pressefreiheit, der für Journalisten und die gesamte Gesellschaft nicht hinnehmbar ist und auch vehement kritisiert wird.

Ebenfalls am 28.11.2011 spielte sich gegen viertel vor zehn, also nachdem der Castortransport diese Stelle bereits passiert hatte, folgender Vorfall ab, den die Forschungsstelle für Menschenrechte e.V. als besonders schwerwiegenden Übergriff gegenüber Rettungskräften einstuft und auf das schärfste verurteilt.

Eine Gruppe von Beamten der Bundespolizei drang gewaltsam in den abgesperrten Bereich des gemeinsamen Behandlungsplatzes des öffentlichen Rettungsdienstes und der Demosanitäter ein.

Hierdurch gefährdete die Polizei nicht nur bewusst Verletzte, sondern attackierte auch medizinisches Personal, das sich schützend vor die Patienten stellte, und Journalisten, die die Situation dokumentierten. Der Aussenbereich des Behandlungsplatzes, der laut Auskunft des Gruppenführeres der Demosanitäter Martin Bauer für die Aufnahme weiterer Patienten ausgelegt war, wurde durch die Polizei regelrecht überrannt. Dabei wurde von der Polizei in Kauf genommen, dass Personen, die hier behandelt worden wären, z.T. erhebliche Verletzungen davon getragen hätten. Auch Rechtsanwälte, die auf die rechtlche Lage hinwiesen, wurden im besten Fall einfach ignoriert. An anwesende Pressevertreter und Rechtsanwälte wurden, trotz mehrfacher Aufforderung, keine Dienst-, Personalnummern oder Namen herausgegeben.

Im Behandlungszelt hielten sich zu diesem Zeitpunkt fünf Patienten mit unterschiedlich schweren Verletzungen auf. Erst etwa zehn Rettungskräften, unter ihnen auch zwei Notärzte, gelang es, die Polizei am Eindringen in das Zelt zu hindern. Die Rettungskräfte wurden von der Polizei in keiner Weise informiert oder über den Einsatz aufgeklärt. Journalisten des Human Rights Oberserver wurde wenig später durch die Polizeikräfte mitgeteilt, dass sie Straftäter hätten dingfest machen wollen. Auch hierüber wurden die Rettungskräfte nicht informiert, sondern mehreren von ihnen wurde durch die Polizei die Verhaftung angedroht. 

Erst als sich Rettungskräfte, Beobachter, Seelsorger und Rechtsanwälte gemeinsam der Polizei entgegen stellten und zahlreiche Medienvertreter das Geschehen dokumentierten, zog sich die Einheit wieder zurück.

Ein solcher Angriff auf notfall-medizinische Einrichtungen und deutlich gekennzeichnetes Rettungspersonal ist in keiner Weise tragbar. Selbst in Kriegsgebieten muss das Rote Kreuz geachtet werden und darf nicht angegriffen werden; ein solches Vorgehen seitens der Polizei ist in höchstem Maße illegal, rechtswidrig und moralisch verwerflich.

Auch in weiteren Fällen erheben die Demosanitäter schwere Vorwürfe gegen die Polizei (auszugsweise):

"Einer Person wurde von einem Polizisten mit seinem Schlagstock auf das Schienbein geschlagen, während ein anderer Polizist das Bein festhielt (Verdacht auf Schienbeinfraktur)."

"Eine Frau mit dem Verdacht auf ein Schädel-Hirn-Trauma wurde trotz Anwesenheit eines Arztes, der um die Freilassung der Person zur weiteren Behandlung bat, aus einem Polizeikessel heraus ohne Betreuung in ein Polizeifahrzeug gesperrt. Dort erbrach sie, bekam jedoch keine weitere ärztliche Betreuung."

"Bei der Blockade in Vasdorf wurde den Angeketteten von dem anwesenden Polizeiarzt die Amputation der Arme mehrfach angedroht, während dem Arzt der Sani-Zentrale die Betreuung der Personen verweigert wurde "

Alleine diese Beispiele erfüllen unserer Überzeugung nach mehrere Straftatbestände, und sie müssen auch durchaus als Folter bzw. als Androhung von Folter gewertet und entsprechend verfolgt werden.

Die Forschungsstelle für Menschenrechte e.V. fordert die Strafverfolgungsbebörden auf, unverzüglich die geschilderten Vorfälle aufzuklären und entsprechende juristische Schritte gegen die dienstrechtlich Verantwortlichen und beteiligten Polizeibeamten einzuleiten, und die politisch Verantwortlichen werden aufgefordert, bei der lückenlosen und umfassenden Aufklärung solcher Ereignisse mitzuwirken und auf gesetzgeberischer Ebene nachhaltige Konsequenzen zu ziehen.

Die Forschungsstelle für Menschenrechte e.V. unterstützt auch die Forderungen der Polizeikampagne von Amnesty International auf ganzer Linie.

 
Willkommen auf der Website der Forschungsstelle für Menschenrechte e.V. News-System scheint zu funktionieren. Viel Spaß beim stöbern